Winterdienst:
Wir helfen überall bei Eis und Schneefall!

Auch wenn im Winter die frisch gefallene, glitzernde, weiße Pracht unsere Augen erfreut -

Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Gehsteige und Gehwege entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee zu räumen und bei Schnee oder Glatteis zu streuen.

Auch die Benutzer von Parkflächen und Garagen dürfen durch Schnee oder Eis nicht behindert oder gefährdet werden.

Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie und sorgen überall für freie Bahn!

Zuverlässigkeit statt eingeschneit:

Wer morgens das Haus verlässt, möchte Gehwege und Zufahrten problemlos benutzen können – nach nächtlichem Schneefall sind wir zuverlässig zur Stelle, sodass an keinem Wintermorgen Behinderungen auftreten.

Auch abends beim Heimkommen waren wir bereits vor Ort, sodass Wege, Stiegenanlagen und Parkflächen unbehindert genützt werden können.

Ob Ihr privater Gehsteig vor dem Haus oder eine Großfläche rund um Ihre Liegenschaft –

unser Winterdienst erledigt Ihre Räumpflicht akkurat und verlässlich.

Sicherheit statt Eiszeit:

Stürze bei Glatteis und rutschigen Wegen zählen zu den häufigsten Unfallursachen und solche Unfälle haben oft zur Folge, dass die Liegenschaftseigentümer haftbar gemacht werden. Bei Glatteisbildung besteht sofortige Streupflicht, eine Pflicht, die sich auf den ganzen Tag erstreckt.

Sie haben nicht die Möglichkeit, sich während des ganzen Tages um diese Aufgaben zu kümmern, obwohl „Eigentum verpflichtet“? Wir übernehmen bei winterlichen Verhältnissen das Streuen von Wegen, Zufahrten und Großflächen, damit die Benutzung nicht zum gefährlichen Abenteuer wird. 

Kontaktieren Sie unseren Winterdienst - Ihrer Sicherheit zuliebe.